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Kanzlei verkaufen, übergeben oder im Verbund weiterführen: Die drei Wege im Vergleich

Wer seine Kanzlei in den nächsten fünf bis zehn Jahren abgeben oder entlasten will, hat drei Wege: den Verkauf an einen Käufer oder eine Gruppe, die Übergabe an einen Nachfolger aus den eigenen Reihen und die Weiterführung als eigenständige Kanzlei in einem Verbund. Welcher Weg passt, hängt an drei Fragen: Wollen Sie Eigentümer bleiben, wie viel Zeit haben Sie noch, und wer soll die Aufgaben neben der Mandatsarbeit übernehmen. Dieser Beitrag ordnet die drei Wege nach diesen Fragen und zeigt, was jeder davon in der Praxis bedeutet.

Leon DeschStand Oktober 20268 Minuten Lesezeit

Warum die Frage früher ansteht als geplant

Die Nachfolge entwickelt sich zur strategischen Schlüsselfrage für Steuerberater, schreibt Dr. Daniel Kubitza im März 2026 in der Kanzleiführung Professionell, und die Vorbereitung beginne in den meisten Kanzleien zu spät. Der Grund liegt selten im Alter des Inhabers, sondern im Personal. In der Recruiting-Umfrage von Haufe vom Januar 2024 sagen 89 Prozent von 104 befragten Steuerberatern, dass die Personalsuche anspruchsvoller geworden ist, und 47 Prozent brauchen vier bis sechs Monate, um eine Stelle zu besetzen.

Wer zwei Jahre lang eine Stelle nicht besetzt bekommt, arbeitet die Mandate selbst ab, und genau dann fällt die Entscheidung über die Zukunft der Kanzlei nicht mehr in Ruhe, sondern unter Druck. Deshalb lohnt es sich, die drei Wege zu kennen, bevor der Druck entsteht.

Weg 1: Die Kanzlei verkaufen

Beim Verkauf übertragen Sie die Kanzlei oder ihre Anteile an einen Käufer. Das kann ein Berufskollege aus der Region sein, eine größere Kanzlei oder eine Gruppe, hinter der ein Investor steht. Seit 2025 treten Gruppen mit Investoren im Hintergrund deutlich häufiger auf. Die Börsen-Zeitung beschrieb im Februar 2025, wie Beteiligungsgesellschaften über Dachmarken und Holdingstrukturen in das Steuerberatungsgeschäft einsteigen, obwohl das Berufsrecht eine direkte Beteiligung nicht zulässt. Für den Inhaber heißt das: Es gibt mehr Käufer als früher, und die Kaufpreise sind in Bewegung.

Die Käufer unterscheiden sich im Modell. Der Berufskollege kauft die Kanzlei und führt sie unter seinem Namen weiter. Die größere Kanzlei gliedert sie als Standort ein. Die Gruppe mit Investor übernimmt die Anteile und gibt dem Inhaber im Gegenzug Anteile an der Gruppe, Geld oder beides; der Inhaber arbeitet meist noch einige Jahre weiter.

Was der Verkauf Ihnen bringt: einen Kaufpreis, der sofort oder in Raten fließt, und eine klare Grenze, ab der die Verantwortung bei jemand anderem liegt. Was Sie abgeben: die Entscheidungen. Nach dem Verkauf bestimmt der Käufer über Honorare, Mandate, Personal und Software, auch dann, wenn Sie für eine Übergangszeit weiter in der Kanzlei arbeiten. Bei Gruppen mit Investor kommt ein zweiter Punkt hinzu: Der Investor erwartet eine Rendite, und die muss aus den Kanzleien der Gruppe kommen. Fragen Sie deshalb vor jedem Verkauf, wer am Ende Eigentümer ist, wer die Rendite erwartet und was mit der Kanzlei passiert, wenn der Investor nach einigen Jahren weiterverkauft.

Der Verkauf passt, wenn Sie innerhalb von zwei bis drei Jahren aussteigen wollen, keinen Nachfolger im Haus haben und der Kaufpreis für Ihre Altersvorsorge die wichtigste Größe ist.

Weg 2: Die Kanzlei an einen Nachfolger übergeben

Bei der Übergabe wächst ein Berufsträger aus der eigenen Kanzlei oder aus dem Umfeld schrittweise in die Verantwortung hinein. Üblich ist eine Beteiligung über mehrere Jahre, an deren Ende der Nachfolger die Mehrheit hält. Mandanten und Mitarbeiter kennen den Nachfolger bereits, der Name bleibt meist bestehen, und der Kaufpreis fließt in Raten aus dem laufenden Gewinn.

Die Schwierigkeit liegt im Finden. Der Berufsstand altert, und weniger junge Steuerberater sind bereit, das unternehmerische Risiko einer ganzen Kanzlei zu tragen, so Kubitza in der Kanzleiführung Professionell. Wer die Übergabe will, muss den Nachfolger fünf bis acht Jahre vor dem Ausstieg finden und binden, und er muss die Kanzlei in dieser Zeit so organisieren, dass sie ohne den Inhaber funktioniert: dokumentierte Abläufe, verteilte Mandatsverantwortung, eine Honorarstruktur, die auch für den Nachfolger trägt.

Den Nachfolger selbst entwickeln

Wer keinen fertigen Steuerberater findet, kann ihn ausbilden. Die Zulassung zum Steuerberaterexamen setzt nach dem Steuerberatungsgesetz Berufspraxis voraus: zwei bis drei Jahre nach einem Hochschulabschluss, sechs Jahre für Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter, acht Jahre für Steuerfachangestellte. Rechnen Sie Vorbereitung und Prüfung dazu, dann liegen zwischen dem Entschluss und dem fertigen Berufsträger im eigenen Haus je nach Ausgangslage drei bis neun Jahre.

Der Weg funktioniert, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein Mitarbeiter, der das Examen will und die Kanzlei führen will, nicht nur bestehen; eine schriftliche Vereinbarung über Freistellung, Kostenbeteiligung und die spätere Beteiligung, damit beide Seiten wissen, worauf sie hinarbeiten; und ein Inhaber, der ab dem Examen Verantwortung tatsächlich abgibt. Der häufigste Fehler ist, einen Mitarbeiter durch das Examen zu bringen und ihn danach wie vorher zu behandeln. Dann geht er, mit Examen, zur nächsten Kanzlei.

Wenn die eigenen Kinder übernehmen sollen

Die Kanzlei in der Familie zu halten ist für viele Inhaber der Wunschweg. Dass das Kind dafür das Examen braucht, weiß jeder Inhaber; die Fristen stehen oben. Die Bedingung, die häufiger übersehen wird, ist eine andere: Das Kind muss die Kanzlei wollen, nicht nur der Vater oder die Mutter. Klären Sie das früh und ohne Druck, am besten bevor das Kind Studium oder Ausbildung wählt. Ein Ja mit 25 ist belastbarer als ein Ja mit 35, wenn die Kanzlei schon auf dem Tisch liegt. Will das Kind nicht, bleibt Ihnen genug Zeit für die anderen Wege, und die Beziehung bleibt intakt.

Will das Kind, dann gilt: Ausbildung oder Studium mit Blick auf das Examen, einige Jahre Berufserfahrung möglichst auch in einer fremden Kanzlei, damit es Abläufe kennt, die nicht aus dem eigenen Haus stammen, und danach die schrittweise Beteiligung wie bei jedem Nachfolger. Steuerlich ist die Übergabe innerhalb der Familie oft günstiger als der Verkauf, etwa über Schenkung mit Nießbrauch oder Vergütung gegen Versorgungsleistungen; das gehört in die Hand eines Berufskollegen, der Nachfolgen gestaltet.

Die Übergabe passt, wenn Sie fünf oder mehr Jahre Zeit haben, ein Kandidat in Sicht ist oder aufgebaut werden kann und Ihnen der Fortbestand der Kanzlei unter ihrem Namen wichtiger ist als der maximale Kaufpreis.

Weg 3: Die Kanzlei im Verbund weiterführen

Der dritte Weg lässt die Eigentumsfrage offen und löst zuerst das Problem, das den Druck erzeugt: die Aufgaben neben der Mandatsarbeit. In einem Kooperationsverbund bleibt die Kanzlei Ihr Eigentum, mit Ihrem Namen, Ihren Mandanten und Ihren Entscheidungen. Der Verbund übernimmt zentral, was eine einzelne Kanzlei kaum mehr allein stemmt: Personalgewinnung über einen gemeinsamen Bewerberpool, Einrichtung und Betreuung von KI-Anwendungen und Automatisierung, Marketing, einheitliche Standards in der Kanzleiorganisation und den fachlichen Austausch mit Berufskollegen.

Was sich dadurch ändert: Die Kanzlei wird unabhängiger von der Person des Inhabers, weil Abläufe und Personalgewinnung nicht mehr an ihm hängen. Genau das ist die Voraussetzung für jeden späteren Weg. Eine Kanzlei mit dokumentierten Prozessen, stabilem Team und laufender Digitalisierung ist für einen Nachfolger leichter zu übernehmen und für einen Käufer mehr wert. Der Verbund bereitet Verkauf und Übergabe damit vor.

Was Sie prüfen sollten: Bleibt die Kanzlei rechtlich und wirtschaftlich eigenständig, oder erwirbt der Verbund Anteile? Welche Leistungen erbringt der Verbund tatsächlich selbst, und welche vermittelt er nur? Wie lange binden Sie sich, und was passiert mit Mandanten und Mitarbeitern beim Ausstieg? Verbünde unterscheiden sich in diesen Punkten erheblich, von der Genossenschaft über die Entwicklungsgemeinschaft mit Werkzeugen bis zur Gruppe, die im Tausch gegen Anteile beitritt.

Der Verbund passt, wenn Sie Inhaber bleiben wollen, die Kanzlei noch mindestens fünf Jahre führen und den Engpass in Personal und Organisation jetzt lösen müssen, nicht erst mit der Nachfolge.

Wie Sie entscheiden

Beantworten Sie die drei Fragen in dieser Reihenfolge, dann ergibt sich der Weg meist von selbst.

  1. Wollen Sie in fünf Jahren noch Eigentümer sein? Nein: Verkauf oder Übergabe. Ja oder unentschieden: Verbund.
  2. Haben Sie einen Nachfolger, der in fünf bis acht Jahren übernehmen kann? Ja: Übergabe, gern mit Verbund als Vorbereitung. Nein: Verkauf oder Verbund.
  3. Wer übernimmt heute Personalgewinnung, Digitalisierung und Organisation? Sie selbst und es drückt: Verbund zuerst, Eigentumsfrage danach.

Ein häufiger Fehler ist, die Eigentumsfrage zuerst zu stellen und darauf zu warten, dass sich ein Käufer oder Nachfolger findet, während die Kanzlei in der Zwischenzeit an Wert verliert, weil Stellen unbesetzt bleiben. Wer den Engpass zuerst löst, entscheidet die Eigentumsfrage später aus einer stärkeren Position.

Die drei Wege auf einen Blick

KriteriumVerkaufÜbergabeVerbund
Eigentumgeht an den Käufergeht schrittweise an den Nachfolgerbleibt beim Inhaber
Name und Mandantenhängen vom Käufer abbleiben meistbleiben
Entscheidungenbeim Käufergeteilt, später beim Nachfolgerbeim Inhaber
Zeithorizont2 bis 3 Jahre5 bis 8 Jahreab sofort, offen
Löst den Personalengpassnach dem Verkauf Sache des Käufersneinja, zentral über den Verbund
Kaufpreissofort oder in Ratenin Raten aus dem Gewinnkeiner, Kanzleiwert steigt für später
Passt, wennAusstieg in Kürze, kein NachfolgerNachfolger in Sicht, viel ZeitInhaber bleiben, Engpass jetzt lösen

Verbund steht hier für einen Kooperationsverbund ohne Beteiligung. Gruppen, die Anteile übernehmen, fallen in die Spalte Verkauf.

Häufige Fragen

Kann ich im Verbund bleiben und die Kanzlei später trotzdem verkaufen?
Ja. In einem Kooperationsverbund ohne Beteiligung bleibt die Kanzlei Ihr Eigentum, Sie können sie jederzeit verkaufen oder übergeben. Prüfen Sie, ob der Verbund mit einer kündbaren Servicepauschale arbeitet oder Sie über Anteile bindet.
Ist der Beitritt zu einer Gruppe mit Investor ein Verkauf?
Wirtschaftlich meist ja. Die Gruppe übernimmt die Anteile der Kanzlei, und der Inhaber erhält im Gegenzug Anteile an der Gruppe, einen Kaufpreis oder beides. Er bleibt Berufsträger vor Ort, alleiniger Eigentümer der Kanzlei ist er danach nicht mehr. Wie das im Einzelfall aussieht, zeigt unser Vergleich Nexus Gruppe oder Afileon.
Wie lange vor dem Ausstieg sollte ich anfangen?
Für eine Übergabe fünf bis acht Jahre, für einen Verkauf zwei bis drei Jahre. Die Vorbereitung ist in beiden Fällen dieselbe: Abläufe dokumentieren, Mandatsverantwortung verteilen, Personal stabilisieren. Je früher das steht, desto höher der Wert und desto größer die Auswahl an Wegen.
Was ist mit meinen Mitarbeitern?
Beim Verkauf gehen die Arbeitsverhältnisse auf den Käufer über, bei der Übergabe bleiben sie in der Kanzlei. Im Verbund ändert sich für die Mitarbeiter arbeitsrechtlich nichts, sie bekommen zusätzlich Schulungen und Werkzeuge aus dem Verbund.

Prüfen Sie den dritten Weg in einem Gespräch

Die Nexus Gruppe ist ein Kooperationsverbund eigenständiger Steuerkanzleien. Die Kanzlei bleibt Ihr Eigentum, der Verbund übernimmt Personalgewinnung, KI und Automatisierung, Marketing und Kanzleiorganisation. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob das zu Ihrer Situation passt.